Jahresabschlüsse für Betriebe und Freiberufler

Der Jahresabschluss bildet die Entwicklung der unternehmerischen Aktivität im abgelaufenen Jahr ab. Unter Ausnutzung möglicher steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten erstellen wir so den Jahresabschluss / die Einnahmeüberschussrechnung.
Gemeinsam mit unserem Mandanten analysieren wir diesen nicht nur unter steuerlichen, sondern auch unter betriebswirtschaftlichen Aspekten. Möglicher Beratungsbedarf kann so gemeinsam angegangen werden. Das steuerliche Ergebnis des Jahresabschluss wird parallel in den Jahressteuererklärungen abgebildet und dient so als Grundlage für Steuerbelastungsvergleiche.